Liefertermine und –fristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Ist dies Einhaltung einer solchen Vereinbarung wider Erwarten nicht möglich, haben wir das Recht, einen Ersatztermin mit dem Verbraucher zu vereinbaren. Erst die Nichteinhaltung dieses Ersatztermins berechtigt den Kunde, vom Vertrag bezüglich dieser Lieferung zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anspruchsbegründend sind.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der unseres Geschäftssitzes vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.